Erklärung zur Barrierefreiheit
Einführung
Die Diputació de Barcelona hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor barrierefrei zu gestalten , das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umsetzt .
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.barcelonaesmoltmes.cat/ca/ und schließt eingebettete Inhalte von anderen Domänen aus.
Stand der Konformität
Diese Website entspricht dem Königlichen Dekret 1112/2018 teilweise, da die unten angegebenen Aspekte nicht eingehalten werden.
Inhalt nicht barrierefrei
Die folgenden Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018
Es kann sein, dass einige Videoplayer keinen Betriebsmodus haben, der die Anzeige vorhandener Untertitel ermöglicht [Anforderungsnummer 7.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Untertitelwiedergabe].
Einige Seiten enthalten einen Videoplayer, der keine Möglichkeit bietet, verfügbare Audiobeschreibungen auszuwählen und abzuspielen [Anforderungsnummer 7.2.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Wiedergabe von Audiobeschreibungen].
Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen über eine allgemeine Textalternative [Anforderungsnummer 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 für nicht-textuelle Inhalte].
Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel [Anforderung Nummer 9.1.2.2 von UNE-EN 301549:2022 Untertitel (aufgezeichnet)].
Einige vorab aufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über eine Audiobeschreibung oder alternative Medien [Anforderungen Nummer 9.1.2.3 und 9.1.2.5 der UNE-EN 301549:2022 Audiobeschreibung oder alternative Medien (aufgezeichnet)].
Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch die Software bestimmt oder sind als Text nicht alternativlos [Anforderung Nummer 9.1.3.1 von UNE-EN 301549:2022 „Über Informationen und Beziehungen“.
In einigen Formularen ist der Zweck des Eingabefelds, in dem Informationen über den Benutzer erfasst werden, nicht angegeben [Anforderung Nummer 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Angabe des Zwecks der Eingabe“.
Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element hervorzuheben [Anforderung Nummer 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Verwendung von Farbe].
Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung Nummer 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 Mindestkontrast].
Auf einigen Seiten können zur Informationsvermittlung anstelle von Text Textbilder verwendet worden sein [Anforderung Nummer 9.1.4.5 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Textbilder“.
Auf manchen Seiten kann es beim Vergrößern zu einem Funktionalitäts- oder Informationsverlust kommen [Anforderungsnummer 9.1.4.10 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Textumbruch].
Auf einigen Seiten erreicht der Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und Grafikobjekten bei benachbarten Farben möglicherweise nicht 3:1 [Anforderungsnummer 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Nicht-textueller Kontrast“.
Auf einigen Seiten haben einige Elemente nicht den Tastaturfokus [Anforderung Nummer 9.2.1.1 der Tastaturnorm UNE-EN 301549:2022].
Gelegentlich verfügen einige automatisch bewegte Informationen nicht über Steuerelemente zum Anhalten, Steuern oder Ausblenden der Informationen [Anforderung Nummer 9.2.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Anhalten, Stoppen, Ausblenden].
Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Seitentitel bei manchen Seiten nicht angegeben ist [Anforderung Nr. 9.2.4.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 zur Seitenbetitelung].
In einigen Dokumenten ist die sequentielle Tastaturnavigation möglicherweise nicht in derselben Reihenfolge wie die vorherige [Anforderungsnummer 9.2.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 Fokusreihenfolge].
Gelegentlich haben einige Links keinen spezifischen, im Text definierten Zweck [Anforderung Nummer 9.2.4.4 der Norm UNE-EN 301549:2022 Zweck von Links].
Möglicherweise gibt es eine Überschrift oder einen Steuerelementnamen, der seinen Zweck nicht ausreichend beschreibt [Anforderung Nummer 9.2.4.6 der Norm UNE-EN 301549:2022 Überschriften und Beschriftungen].
Die Position des Fokus ist bei der Navigation mit der Tastatur nicht immer sichtbar [Anforderung Nummer 9.2.4.7 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Sichtbarer Fokus“.
Gelegentlich kann es zu einem Eingabefehler in einem Feld/Formular kommen, für den der Benutzer keinen Vorschlag zur Behebung des Fehlers erhält [Anforderung Nummer 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Vorschläge für Fehler“.
Auf einigen Seiten folgen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Richtlinien zur Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderungsnummer 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Name, Funktion, Wert“.
Auf einigen Seiten können Statusmeldungen möglicherweise nicht programmgesteuert über Funktionen oder Eigenschaften ermittelt werden [Anforderung Nummer 9.4.1.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Statusmeldungen“.
Einige Bilder sind nicht beschriftet oder verfügen über eine allgemeine Textalternative [Anforderungsnummer 10.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 für nicht-textuelle Inhalte].
In einigen Dokumenten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch die Software bestimmt oder es gibt keine Alternative als Text [Anforderung Nummer 10.1.3.1 von UNE-EN 301549:2022 „Über Informationen und Beziehungen“.
In einigen Dokumenten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung Nummer 10.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Mindestkontrast“.
Gelegentlich ist der Seitentitel bei einigen Dokumenten nicht angegeben [Anforderung Nummer 10.2.4.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 – Seitentitel].
Auf einigen Seiten wird die verwendete Standardsprache nicht angegeben [Anforderung Nummer 10.3.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Seitensprachen“.
In einigen Dokumenten folgen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Richtlinien zur Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderungsnummer 10.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Name, Funktion, Wert“.
Die Produktdokumentation liegt möglicherweise nicht vollständig in zugänglichen Formaten vor [Anforderung Nummer 12.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Barrierefreie Dokumentation].
Unterstützende Dienste können nicht immer an die Kommunikationsbedürfnisse von Benutzern mit Behinderungen angepasst werden [Anforderung Nummer 12.2.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 „Effektive Kommunikation“.
Unverhältnismäßige Belastung
Nicht zutreffend.
Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung
Möglicherweise gibt es Office-Dateien im PDF- und anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Allerdings wurden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen den Vorschriften entsprechen.
Es kann Inhalte Dritter geben, die nicht von der Diputació de Barcelona entwickelt wurden oder nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie etwa Office-Dateien.
Möglicherweise gibt es bereits aufgezeichnete Dateien, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt.
Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine Selbstbewertung, die von Everycode, SL am 03.03.2025 durchgeführt wurde.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 07.03.2025
Kommentare und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen zu den Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a der Königlichen Verordnung 1112/2018) senden, beispielsweise wie folgt:
Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
Übermitteln Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
Stellen Sie hier weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Für diese Mitteilungen stehen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:
Gemäß Artikel 10.2.b des Königlichen Dekrets 1112/2018 können Sie außerdem Folgendes vorlegen:
Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018.
Eine Anfrage für zugängliche Informationen in Bezug auf:
Inhalte, die gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Im Antrag auf zugängliche Informationen müssen die Fakten, Gründe und der Antrag, die die Überprüfung ermöglichen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt, klar angegeben werden.
Anfragen zu zugänglichen Informationen und Beschwerden können über das BESCHWERDEFORMULAR sowie über die anderen im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Optionen eingereicht werden.
Mitteilungen, Beschwerden und Anfragen nach barrierefreien Informationen werden von der Abteilung für Barrierefreiheit der Diputació de Barcelona entgegengenommen und bearbeitet.
Reklamationsverfahren
Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wird, mit der getroffenen Entscheidung kein Einverständnis besteht oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Partei eine Beschwerde einreichen. Eine Reklamation kann auch dann eingereicht werden, wenn nach Ablauf der Frist von zwanzig Werktagen keine Antwort eingegangen ist.
Die Reklamation kann über das BESCHWERDEFORMULAR der Diputació de Barcelona sowie über die anderen im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen enthaltenen Optionen eingereicht werden.
Beschwerden werden von der Abteilung für Barrierefreiheit des Provinzrats von Barcelona entgegengenommen und bearbeitet.